
Duchamps Fountain wird als eines der Schlüsselwerke des Dadaismus und sogar der modernen Kunst bezeichnet. Ein im Handel gekauftes Pissoir wurde mit der Signatur R.Mutt ergänzt und von Duchamp zur Ausstellung der „Society of Independent Artists“ 1917 eingereicht. Der Beitrag wurde abgelehnt und einzig ein Foto von der Ausstellung in der Gallery von Alfred Stieglitz blieb erhalten. Das Werk galt als verschollen oder wurde vielleicht einfach entsorgt. In den 1950er Jahren liess Marcel Duchamp Replikas anfertigen.
Eine Replika ist auch in der Ausstellung Dada Universal im Landesmuseum ausgestellt. Leider ist es jedoch nicht möglich das Werk vor Ort selber zu fotografieren. Dafür stellt das Landesmuseum jedoch ein Foto für Journalisten auf ihrer Webseite zur Verfügung und deklariert es auch als urheberrechtlich geschützt.
Uns hat es interessiert, ob und wie das Werk und Abbildungen in der Schweiz geschützt sind. Sowie welche Rechte die ProLitteris hat. Wir haben bei der ProLitteris nachgefragt und folgende Antwort vom CEO Philip Kübler von Pro Litteris erhalten. Vielen Dank!
Marcel Duchamp, Fountain
Die ProLitteris nimmt unter anderem die Reproduktionsrechte (Bildrechte) an den Werken dieses Künstlers wahr. Wenn Gegenstände und Fundstücke als Kunstwerke präsentiert werden, befinden wir uns in einem umstrittenen Bereich des Urheberrechts. Man kann zwei Auffassungen haben und diese werden auch vertreten: Kein Schutz mangels individueller Schöpfung – oder Schutz gestützt auf die Präsentationstheorie. Wer ein Objekt in einer Kunstaustellung arrangiert und als Kunstwerk präsentiert, kann den Urheberrechtsschutz beanspruchen. Davon gehen wir im vorliegenden Fall aus. Was die Fotografie von einem dreidimensionalen Werk betrifft, so kann es sich ebenfalls um eine gestaltete und damit geschützte Fotografie handeln. Die ProLitteris geht auch hier von einem Werk aus, soweit es die Rechteinhaber in vertretbarer Weise in Anspruch nehmen. Bezogen auf den „Fountain“ scheint es uns passend, von der erwähnten Präsentationstheorie auszugehen und beides als geschütztes Werk zu betrachten, das abgebildete Objekt und die Fotografie davon. Somit bezieht sich der Hinweis © ProLitteris auf beides, und wir bringen ihn in solchen Fällen gestützt auf die Vereinbarung mit den Rechteinhabern an bzw. ersuchen die Werknutzer, ihn anzubringen.
Das arrangierte Foto mag zwar geschützt sein, obwohl die Fountain schon von sehr vielen Leuten aus vergleichbarem Winkel fotografiert wurde. Leider können wir es aber aktuell in Zürich aufgrund des Fotoverbotes im Landesmuseum nicht selber fotografieren. In anderen Museen, wie Scottish National Gallery of Modern Art in Edinburgh wäre das möglich.
Mehr zur Geschichte des Werkes gibt es auf der Wikipedia.
Wer eine Kopie der Fountain möchte, der kann bei Dada-Data und ihrem Connected Readymade mitmachen oder sich auf Thingiverse die Daten gleich selber besorgen. Einzelne Remixes des Werkes sammeln wir aktuell in unserem Kartendeck mit der Karte zu Fountain. Weitere können gerne von Euch ergänzt werden.
Zur Fragwürdigkeit eines Download-Verbots für Nicht-Juristen haben wir uns auch schon im Rahmen der Foto-Ausstellung im Landesmuseum geäussert.
https://www.facebook.com/fliegendruck/videos/vb.1438113070/3041004790955/?type=3&theater
‚in der Nuss ist der Baum‘