Nachfahren, Stiftungen, Vereine, Bibliotheken, Archive und Museen übernehmen Werke und verwalten Urheberrechte von verstorbenen Kunstschaffenden. Meistens ist ihr Zweck die Vermittlung, Kontrolle, das Zugänglich machen und der Erhalt der Werke. Urheberrechte und der Zugang zu den Originalen spielen eine zentrale Rolle.
Im Rahmen unserer Recherche haben wir immer wieder Kontakt mit solchen Organisationen, da wir Zugang zu den gemeinfreien Werken benötigen um diese für den Public Domain Jam zu verwenden.Wir fragen jeweils nach den Bedingungen für den Zugang zu digitalen Versionen gemeinfreier Werke, die Nutzung neuer Möglichkeiten der Vermittlung über Internet durch die Organisation und ihre Position zur aktiven Aneignung und Veränderung der Werke, beispielsweise als Mash-Up.
Gefragt werden sowohl bereits oder bald ehemaligen Rechteinhaber, als auch Organisationen die nur über Werke eines Urhebers verfügten ohne Urheberrechte. Die erhaltenen Antworten werden in unserem Blog in der Kategorie Anfragen publiziert.
Ein Artikel der unterschiedliche Positionen und Argumente zusammenfasst findet sie in der Fabrikzeitung Nr 288. auf Seite 3 (Gemeinfreiheit – Enteignung oder Gewinn?)
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