Memoriav und der Umgang mit Gemeinfreiheit

Der Verein Memoriav  setzt sich aktiv für die nachhaltige Erhaltung und breite Nutzung vom audiovisuellen Kulturgut in der Schweiz ein. Unterdessen gibt es einige audiovisuelle Werke, welche gemeinfrei sind. Im Rahmen unserer Recherchen stossen wir immer wieder auf Werke deren Zugänglichmachung von Memoriav unterstützt wurde. Aus diesem Grund haben wir Memoriav einige Frage zum Thema Gemeinfreiheit gestellt.  Wir haben u.a. gefragt, ob es Richtlinien zum Umgang mit gemeinfreien Werken gibt, ob Restaurierungen und Digitalisierungen von gemeinfreien Werken mit der Zugänglichmachung verknüpft wird und wie verhindert wird, dass keine falschen Urheberrechtsansprüche bei gemeinfreien Werken geltend gemacht werden.

Memoriav war so freundlich und hat uns ein bisschen allgemeiner auf unsere Fragen geantwortet:

Memoriav ist im Bereich der Erhaltung des audiovisuellen Kulturerbes tätig. Einerseits geht es um die (Langzeit-)Erhaltung der audiovisuellen Dokumente (analog und/oder digital) und andererseits um den Zugang zu diesen Dokumenten. Der Grossteil unserer Projekte findet in Gedächtnisinstitutionen statt, die selbst schon einen Auftrag bezüglich Zugänglichkeit haben. Kommen Gesuche von anderen Gesuchsstellern, versuchen wir immer, sofern möglich, eine Verbindung zu einer „öffentlichen Gedächtnisinstitution“ herzustellen, weil wir der Meinung sind, dass dies förderlich ist für die Nachhaltigkeit und den langfristigen Zugang zu den Dokumenten.

Wie Sie wissen, gibt es audiovisuelle Dokumente (z.B. Foto) erst seit dem 19. Jahrhundert. Der überwiegende Teil der Memoriav-Projekte (Ausnahme Fotogafie) bezieht sich aber auf Dokumente des 20. Jahrhunderts. Dies führt dazu, dass es nur wenige Dokumente gibt, für die alle relevanten Rechte (Urheberrechte und verwandte Schutzrechte) erloschen sind und damit „barrierefrei“ online zugänglich gemacht werden können. Zudem bestehen an audiovisuellen Dokumenten oft verschiedene Rechte bzw. es handelt sich auch oft um verwaiste Rechte, die nicht einfach abzuklären sind. Bei verwaisten Rechten gibt es ja einen spezifischen Tarif, den Memoriav aber nicht zahlen kann und somit ist der Online-Zugang bei Dokumenten mit verwaisten Rechten auch oft schwierig zu realisieren. In jedem Fall erwarten wir aber einen Online-Zugang der Metadaten. Dies auch um die Dokumente recherchierbar zu machen, beispielsweise für Bildung und Forschung.

Der Bund erwartet von Memoriav nicht, dass die geförderten Projekte zur „Public Domain“ werden, sondern, sie müssen „nur“ öffentlich zugänglich sein („worst case“ in einer Institution vor Ort auf Anmeldung). Im Bereich des Films ist dieser Zugang aufgrund der rechtlichen Situation leider nicht immer online gegegeben, sondern manchmal nur „vor Ort“, beispielsweise in der Cinémathèque suisse.

Alle Projekte, die Memoriav unterstützt sollen innert angemessener Frist öffentlich zugänglich sein bzw. werden. Es versteht sich von selbst, dass wir den möglichst barrierefreien Onlinezugang präferieren, aber wie oben erwähnt ist manchmal nur ein Zugang vor Ort möglich, z.B. falls die rechtliche oder technische Situation das verlangt. Bei einigen Projekten arbeiten wir derzeit an einer umfassenden Zugänglichkeit, die wir bis nächstes Jahr realisieren können, Bsp. alle SRG-Memoriav-Projekte (Metadaten aller Projekte und zudem die Files, falls rechtlich unproblematisch) sowie die Schweizer Filmwochenschauen (Metadaten und Files).

In der Tat ist es aber so, dass Memoriav derzeit sein Know-how im Bereich Urheberrecht etc. auffrischt und sich beispielsweise auch in einer Arbeitsgruppe zur Revision des URG beteiligen wird. Auch im Bereich „Public Domain“ möchten wir unser Know-how auf- bzw. ausbauen, weil dies inskünftig aufgrund ablaufender Fristen für uns sicher relevanter wird.

Da das Thema zunehmen wichtig wird, werden wir weiterhin mit Memoriav den Kontakt suchen und uns mit ihnen Austauschen.