Unter Public Domain werden frei verfügbare Werke verstanden, wie zum Beispiele Literatur Musik oder Software. Werke im Public Domain unterliegen nicht oder nicht mehr dem Urheberrecht. Das Urheberrecht für Werke ist zetlich beschränkt, weshalb alle Werke längerfristig in den Public Domain fallen. Die zeitliche Beschränkung führt dazu, dass die Werke frei genutzt, d.h. vervielfältigt und verändert werden dürfen. Es ist ein Kompromiss zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und des Urhebers. In den meisten Ländern ist dies 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall. Am 1.1.2016 werden alle Werke von Urhebern, welche 1945 gestorben sind frei. Zum Teil gibt es noch kürzere Übergangsfristen, weshalb in gewissen Staaten Werke schon früher im Public Domain sein können.
Details zur Gesetzgebung findet sich auf der FAQ des Institut für geistiges Eigentum der Schweiz.